Es gibt Berufe, deren Abschluss Sie in Deutschland anerkennen lassen müssen, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen können. Bei diesen reglementierten Berufen ist es nötig, eine staatliche Prüfung abzulegen, oder sich bei Berufsorganisation registrieren zu lassen müssen, bevor Sie ihn ausüben dürfen. Welche Qualifikationen unter die reglementierten Berufe fallen, können Sie hier in der Datenbank der Europäischen Kommission abfragen.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Sie möchten in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, erfahren Sie im Anerkennungsportal.
Wenn Sie keine Informationen zu Ihrem Beruf finden, können Sie sich auch an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) in Bonn wenden.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei den EURES-Beratern der Arbeitsagentur.
Einen Quick-Check der deutschen Bundesregierung für das Arbeiten und Leben in Deutschland finden sie auf der Serviceseite make-it-in-germany.
Wenn Sie noch andere Fragen oder Beratungsbedarf zu Arbeitsrecht und Arbeitsaufnahme haben, können Sie sich an die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen wenden.
Informationen der polnischen Regierung für die Anerkennung von Berufsabschlüssen
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.