Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der EU, oder Bürger anderer Länder, die schon über eine Aufenthalts-, bzw. Arbeitserlaubnis in der EU verfügen, sind frei, ihren Wohn- und Tätigkeitsort nach Görlitz zu verlegen. Wenn Sie keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben, recherchieren Sie bitte auf dem europäischen Info-Portal.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.